Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Bericht Sitzung GK II am 7.10.2023

Am 07.10.2023 fand von 10:00 – 17:00 Uhr in Erfurt eine Sitzung des Gesprächskreis II (GK II) in Präsenz statt. 28 von 38 stimmberechtigten Verbänden waren vertreten.  

1. Aufnahme neuer Verbände
Die Aufnahme der Deutsche Gesellschaft für Emotionsfokussierte Therapie (DeGEFT) wird mit 14 Ja-Stimmen bei 14 Enthaltungen beschlossen. Kritisiert wurde im Vorfeld ein in der Satzung festgeschriebenes Vetorecht des/der Vorsitzenden.

2. Ergänzungen zu den schriftlichen Verbändeberichten
Frau Prof. Brakemeier, Fachgruppe Klinische DGPS, berichtet von einem persönlichen Treffen mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Referent Reinders und Vertretungen der Organsiator:innen des 3. Deutschen Psychotherapiekongress DPK (unter anderem mit Frau Lubisch, DPtV). Hier kam es zu einem persönlichen Nachtreffen mit dem BMG vor einer Woche zu einer zuvor angefragten Ergebnisrückmeldung zum 3. DPK durch den Bundesminister (Inhalte siehe weiter im Text).

3. Digitalisierungsgesetze aus dem BMG
a. Weiteres gemeinsames Vorgehen des GK II gegen ungünstige Regelungen in den Gesetzesentwürfen DigiG und GDNG. Die Arbeit der AG Datenschutz im GK II wird mehrfach lobend erwähnt. Susanne Berwanger (VPP im BDP, AG Datenschutz des GK II) berichtet von den sehr engen Fristen für Verbände zur Einreichung von Stellungnahmen für eine Verbändeanhörung (ca. 2 Wochen – in der Sommerferienzeit). Sie berichtet auch von den Aktivitäten der AG: Erarbeitung einer Stellungnahme als Vorlage für alle GK II-Verbände zum sogenannten DigiG-Referentengesetzentwurf (Sommer 2023) sowie der anschließenden Erarbeitung einer einstimmig angenommenen Stellungnahme zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG, Referenenentwurf). Susanne Berwanger berichtet von der Einladung des Berufsverbandes BDP e.V. durch das Bundesgesundheitsministerium BMG zur Verbändeanhörung zum GDNG. Hier seien z. B. von verschiedenen eingeladenen Verbänden die Forschungsfreigabe von Gesundheitsdaten an Krankenkassen klar bemängelt worden. Krankenkassen dürfen nach dem Gesetzentwurf Gesundheitsdaten ihrer Versicherten mit dem Ziel der Erkennung schwerer Erkrankungen beforschen und dann Erkrankungsrisiken an ihre Versicherten melden. Hiermit geraten die Krankenkassen zunehmend in eine neue diagnostische bzw. leistungserbringende Funktion, was abzulehnen sei.

b. Anpassung der aktuellen Verfahrensordnung an die Arbeitsweise des BMG (sehr kurze Fristen für Anhörungen zu Gesetzen). Es wird etwas kontrovers diskutiert, ob die aktuellen Statuten zum Fassen von GK II-Konsensbeschlüssen für besonders "eilige" Stellungnahmeverfahren (wie bei den Digitalisierungsgesetzten des BMG) verkürzt werden sollten. Es wird beschlossen, eine gesonderte AG hier zu Änderung der Verfahrensordnung des GK II einzurichten. Susanne Berwanger sowie u. a. Kerstin Burgdorf (DGVT, Mitglied AG Datenschutz), Dr. Christina Jochim, DPtV, werden als Mitglieder angefragt und stimmen zu.

4. Versorgungsgesetze aus dem BMG
a. Auch hier scheint eine Abstimmung einer gemeinsamen Linie des GK II zu den Gesetzentwürfen aus dem BMG sinnvoll. Susanne Berwanger berichtet anstelle der erkrankten Dr. Johanna Thünker (VPP, Mitglied und Initiatorin der GK II AG Versorgung) über die aktuell vorliegenden bzw. angekündigten Versorgungsgesetze I & II und erwähnt die bisherige sehr konstruktive Arbeit der AG Versorgung. Antje Orwat-Fischer (Mitglied der AG) ergänzt den Bericht. Der im GK II-Verteiler bereits im September versendeten Stellungnahme-Entwurf wird nochmals vorgelegt.

b. Stellungnahme für das Thema Psychotherapeutische Versorgung
Es kommt zu einer Diskussion über kleinere redaktionelle Änderungen sowie inhaltlich über einen potenziellen Einschub zum Thema Versorgung Schwangerer und postpartaler Mutter-Kind-Problematiken (Verband BKVJP). Dr. Jochim (DPtV) sieht eine Stellungnahme problematisch, da v. a die Finanzierung der Weiterbildung gefordert werden solle und weitere Forderungen mit finanziellen Auswirkungen kontraproduktiv sein könnten. Susanne Berwanger bezieht Gegenposition und formuliert, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte Versorgungsverbesserung und Bedarfsreformierung stehen, die Versorgungsgesetzte I und II anstehen und deshalb jetzt zur Tat geschritten werden solle, da man nicht wisse, was zukünftige Bundesregierungen an inhaltlichen Schwerpunkten setzen.

Es kommt zu einer einstimmige Annahme des Textes nach kleineren redaktionellen Ergänzungen (ohne Gegenstimmen und Enthaltungen), Mandatierung der AG Versorgung für ggf. notwendige weiterführende Positionierungen (z. B. Beibehaltung, Reformierung Bedarfsplanung, Positionierung zu parlamentarischen Initiative Verbesserung Versorgung Mütter-Kleinkinder z. B. bei postpartalen und pränatalen Problemen. Beschlossen wurde auch, dass der geschäftsführende Verband eine Pressemitteilung nach Versendung der Stellungnahme ans BMG (nach dem 17.10.2023) realisiert. Über die Demonstration der PsyFaKo am 17.10.2023 von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr in Berlin wird kontrovers diskutiert bezgl. der Unterstützung, die aus dem Bereich nichtapprobierten Heilpraktiker erfolgt (Dr. Jochim, DPtV).

Michael Müller-Mohnssen, Thomas Guthke wollen zusätzlich in der AG Versorgung mitarbeiten.

5. Stand der Finanzierung der Weiterbildung

a. Finanzierung Weiterbildung
Felix Kiunke (Task Force Finanzierung Weiterbildung, Petent Finanzierung Weiterbildung, PsyFaKo) berichtet, dass es vom Petitionsausschuss noch keinen Beschluss zur Petition gäbe, man aber optimistisch sei, dass die Inhalte der Petition angenommen werden.
Letzte Woche sei der Bundesratsantrag aus Niedersachsen zur Regelung der Finanzierung der Weiterbildung im Versorgungsgesetz I beschlossen worden. 

Frau Prof. Brakemeier berichtet aus einem Gespräch mit Minister Lauterbach letzter Woche. Dieser befürchte eine erhebliche Kostenzunahme durch die Finanzierung von aktuell nach seinen Hochrechnungen 4.000 zukünftigen Absolvent:innen. Auch sehe er nicht die Reformierung einer Bedarfsplanung als Lösung, sondern eine flexible Regulierung durch Sonderbedarfszulassungen im GKV-System. Die Absolvent:innenzahlen werden im Plenum diskutiert. Felix Kiunke (PsyFaKo) gibt an, man gehe aktuell von 2.500 Stellen an staatlichen Universitäten und zusätzlichen 600 Absolvent:innen an privaten Hochschulen aus. Diskutiert wird, dass zunehmend private Hochschulen gegründet würden. Wortbeitrag Pielsticker (DPtV): Die Finanzierung sollte sich nach dem Bedarf orientieren – hier sollte die BPtK eine Berechnung durchführen.

Von ärztlich-psychotherapeutischer Sicht (bvvp) wird erwähnt, dass zum Thema Bedarfsplanungsreformierung im Aktionskreis Psychisch Kranke APK ein Vorschlag besteht, die Versorgung Kinder und Jugendlicher aus der Erwachsenenversorgung herauszunehmen

b. Rechenmodell der DPtV zur Finanzierung der Weiterbildung in den Praxen
Die DPtV berichtet zu ihrem Berechnungsmodell über Kosten für die Anstellung einer Psychotherapeutin in Weiterbildung (PiW) in einer weiterbildungsberechtigten Kassenpraxis, dass die Annahmen zur Hauptberuflichkeit und Kontingenterweiterung des Kassensitzes in der Berechnung enthalten seien. Die Berechnung sei ans BMG überstellt. Ärztlicherseits wird kommentiert, dass hier eine Unterfinanzierung bestehe. Nach ärztlicher Weiterbildung (§ 75, SGBV) würden Ärzt:innen in Weiterbildung 5.400 Euro im Rahmen einer Vollzeitstelle zustehen. Ruppert Martin hat eine Ergänzung der Finanzierung für Institutionen erarbeitet.

Felix Kiunke (PsyFaKo): Es gäbe wohl auch eine Berechnungsvorlage der BPtK für die Kosten einer ambulanten Weiterbildungsstelle. Hier müsste in der Task Force eine einheitliche Gesamtberechnung erarbeitet werden. Inge Meisel fügt hinzu, dass verschiedene juristische Rahmenbedingungen verschiedene Berechnungen bräuchten (z. B. institutionelle vs. Praxis-vs. Klinik-Anstellungen).

Redebeitrag bvvp: Bei den Ärzt:innen wird die Hälfte der Kosten der Weiterbildungstellen "selbst“ finanziert nach § 75 a (Hälfte Krankenkassen, Hälfte KV-Topf). Hier könnte es schwierig werden, da die Psychologischen Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen (PPs aktuell durch den Großteil extrabudgetärer Leistungen aktuell für die Ärzt:innen) nur einen geringen finanziellen Weiterbildungsanteil beisteuern. Deshalb könnten Ärzt:innen ggf gegen einen "Vorweg-Abzug“ zur Finanzierung der PP-Weiterbildung analog der ärztlichen Weiterbildung sein. Andere Wortbeiträge sehen hier keine Problematik: PPs würden in der Honorarhierarchie der Facharztgruppen an der untersten Stelle rangieren und von daher wäre der "geringere“ Finanzierungsanteil verschmerzbar.

6. MWBO Änderungsentwurf PP KJP durch Kommission Zusatzqualifizierung der BPtK
Es gibt ein Entwurfspapier der betreffenden Kommission zur Änderung der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) nach altem Recht. Herr Guthke ist Mitglied und anwesend. Zur Bereichsweiterbildung wird bemängelt, dass gerade bei Schmerz und Diabetes nur VT-Inhalte vorgesehen sind (statt auch psychodynamischer Inhalte, Ruppert Martin). Hier wird auch kritisiert, dass die Bereichsweiterbildung zunehmend „aufgeweicht“ wird in z. B. einzelne diagnoseabhängige Bereichsanteile und fast schon „jede Diagnose“ einen eigenen Weiterbildungsbereich erhalte.

Zusätzlich wird kritisiert, dass die GT als Inhalt der alten MWBO im Kommissionsentwurf gestrichen werden soll. Es wird nach den Gründen gefragt, v. a. gerichtet an die Funktionäre stellenden, großen Verbände wie DPtV. Von den DPtV-Vertretungen gibt es keine Antwort. Herr Guthke als anwesendes Mitglied der Kommission beruft sich auf offizielle Erläuterungen (erst nach wissenschaftlicher Anerkennung bestehe die Dringlichkeit, GT zu unterrichten; der Antrag sei vermutlich formal von der BGST der BPTK vorab eingefügt worden – in der Kommission sei der Vorschlag der Herausnahme der GT seiner Erinnerung nach nicht diskutiert worden). Heiner Vogel schlägt vor, anstehende Beschlüsse auf dem kommenden DPT zur Anpassungen der alten MWBO in diesem Punkt zu vertagen, bis dass der WBP über den Anerkennungsantrag der Gesprächspsychotherapie/personzentrierten-experientiellen PT entschieden hat. Dies könnte ggf. aber über Jahre dauern und wird kritisch diskutiert. Manfred Thielen kritisiert, dass man die Neuropsychotherapeuten unterstützt habe bei den Bestrebungen, in dem System berücksichtigt zu werden und nun eine Unterstützung für die GT fehlen würde.

Am 12.10.2023 findet eine erneute Sitzung der Kommission Zusatzqualifizierung der BPtK statt.

7. Vielfalt der Verfahren in der Musterweiterbildungsordnung
a. Bericht und Diskussion des Symposiums der BPtK
(Thema: Bedeutung der wissenschaftlichen Anerkennung von Psychotherapieverfahren und Psychotherapiemethoden für Psychotherapeut*innen vom 19.9.23):  Manfred Thielen (DGK) gibt einen ausführlichen Bericht und kritisiert den fehlenden Schwerpunkt der Veranstaltung (Verfahrensvielfalt statt wissenschaftliche Anerkennung). Else Göring weist auf den Inhalt hin, dass die aktuelle Reduktion auf wissenschaftlich anerkannte Verfahren im Rahmen der sogenannten Legaldefinition einer Anwendung z. B. neuer Verfahren entgegensprächen. Susanne Berwanger lobt die fachlich sehr guten Vorträge, berichtet aber über einen Widerspruch: Zum einen hätte es fast einstimmige Wortbeiträge zur Wichtigkeit der Verfahrensvielfalt gegeben – gleichzeitig laufe über die BPtK Kommission Zusatzqualifizierung der Antrag, die GT aus der alten MWBO herauszunehmen.

b. Neues Methodenpapier des WBP: Manfred Thielen berichtet vom Methodenpapier 3.0 und der Möglichkeit, dass Verbände sich hierzu positionieren konnten (der VPP im BDP hatte sich hier ausführlich positioniert).

c. Vorschlagsliste für die Neubesetzung des WBP: Susanne Berwanger berichtet allgemein zur Arbeit der WBP (12 Mitglieder, 6 ärztliche, 6 PPs/KJPs, Vertretungsstärke der anerkannten Verfahren im WBP, Stellvertretungen sind nicht entscheidungsbefugt, können aber als Sachverständige ernannt werden) und bringt einen Beschlussvorschlag ein. So könne der GK II eine Positionierung aussprechen, dass sich alle Verbände für eine Nachbesetzung von mindestens zwei der drei neu zu besetzenden stellvertretenden Mitglieder des WBP aus der Gesprächspsychotherapie oder anderen humanistischen Ansätzen gewählt werden sollten. Dies ist jedoch aufgrund der GKII-Verfahrensregeln und der am 08.10.2023 ablaufenden Frist nicht mehr möglich. Die Verbände werden aufgefordert, einen derartigen Wunsch in "Eigenregie“ direkt an die BPtK zu versenden. Diese ernennt alle Mitglieder des WBP.

8. Verfahrensvielfalt in der universitären Landschaft: Ausgestaltung des Psychotherapiestudiums
Frau Prof. Lüken (HU Berlin) berichtet über das nunmehr dritte Jahr des neuen akkreditierten Studiengangs an der HU. Von 30-40 Masterabsolvent:innen gab es nur zwei, die die anschließende Approbationsprüfung abgeschlossen haben (da sehr große Unsicherheit besteht, ob mit einer Approbation nach neuem Recht eine Ausbildung nach altem Recht noch möglich ist). Ambulante BQT3-Praktika laufen nur über die eigene Ambulanz – stationär arbeite man mit 40 Institutionen zusammen. Die Akzeptanz der Studierenden-Therapeut:innen durch die Patient:innen sei sehr gut. Diskutiert wird, dass es sich bei einer Therapie durch Studierende ja nicht um leitliniengerechte Psychotherapie handele, der Alltag und die Realität dies aber nun einfordere.

Es gäbe in der Lehre der TP-Verfahren eine gute Zusammenarbeit mit der PHB, z. B. Prof. Storck – die Veranstaltungen waren sehr beliebt. Bei den ausgeschriebenen Lehrtherapeut:innen gäbe es nur VT-Bewerbungen – Frau Lüken wirbt für Bewerbungen aus anderen Verfahren. Aktuell laufe eine Ausschreibung in der Vorbereitung einer Q3- Professur für KJP PT (verfahrensoffen). 

Frau Prof. Brakemaier (Uni Greifswald) hat neue Mitarbeiter:innen in den Verfahren TP und SYS. Bei Ausschreibungen steht, das Nicht-VT-Verfahren bevorzugt werden. Der neue Studiengang mit 45 Plätzen stehe in den Starlöchern. Trotz 800 Bewerbungen hätten sich letztendlich nur 39 Studierende auf 45 freie Plätze angemeldet. Problematisch sei, dass viele Interessent:innen sich an vielen Universitäten gleichzeitig bewerben. „Die 1,0-er Abitur-Kandidat:innen“ rangieren dann immer an Platz eins, die „1,8-er“ Kandidat:innen erst auf Zulassungsplatz ca. 300. Eine Planung sei hier nicht einfach.

9. Bericht aus den verschiednen AGs
Bericht Klimaforum:
Die Vertretung der Psy4F, Georg Adelmann, zeigt eine Präsentation mit bisherigen Aktivitäten der Verbände – vorab wurden die Verbände gebeten, ihre Aktivitäten einzureichen. Der Gesamtverband BDP erscheint mit mehreren Aktivitäten, z. B. Positionspapier 2021 oder der Reha-Fachtag der Sektion Klinische Psychologie mit einem klimabezogenen Beitrag durch die Psy4Fs, der gesondert von Adelmann lobend erwähnt wird. Diskutiert wird ein gemeinsamer GK-II-Fachtag. Die Mehrheit spricht sich für einen GKII-Klima-Fachtag aus.

AG Suizidassistenz: Wolfram Dörrmann stellt die aktuelle Situation vor. Aktuell ist gewerbliche Sterbehilfe erlaubt; zwei regulierende Gesetzentwürfe scheiterten durch fehlende Mehrheiten im parlamentarischen Prozess. Gezeigt wird ein Tagesthemen-Beitrag zur Situation in Pflegeheimen. Dort würden Sterbehilfevereine z. T. unangemessen auftreten – einmal sei ein Sterbebegleiter gegangen und habe dem Personal gemeldet, der Sterbewillige sei noch nicht tot. Bei Komplikationen müsse das Pflegeteam eingreifen. Pflegekräfte fordern zumindest eine würdevolle Begleitung. Aktuell habe das Parlament den Auftrag, ein Suizidpräventionsgesetz zu verabschieden. Eine Verpflichtung läge zum Thema Suizidbeihilfe nicht vor und könne ggf. im Rahmen eines Suizidpräventionsgesetzes mit geregelt werden. In weiteren Beiträgen der AG wird betont, dass Hilfe für Sterbewillige zu einer autonomen Entscheidung gegeben werden und keine Begutachtung erfolgen solle (Sprecher der AG, Andreas Renger). Ilse Döring spricht sich dafür aus, der AG den Auftrag Positionierung zur Suizidassistenz - und nicht vorrangig zur Suizidprävention zu geben. Beschlossen wird die Weiterführung der AG (zu beiden Schwerpunkten).

10. Verschiedenes/Termine

Nächster Termin (05.05.2024 in Fulda)

 

Protokoll 07.10.2023
Susanne Berwanger
Vorsitz VPP im BDP e.V.