Zur Struktur und Verortung der Ausbildung zum PPT und KJP hat Heinrich Bertram für den VPP im BDP auf der Panel-Veranstaltung am 28.1.2009 folgendes Statement abgegeben:
Die Ausbildung wird hier vorgestellt als eine berufsbegleitende, postgraduale vertiefte Ausbildung auf der Grundlage konsekutiver Masterabschlüsse in Psychologie mit schriftlicher staatlicher Eingangsprüfung, die eine beschränkte Erlaubnis zur Heiltätigkeit enthält, und der Approbation als Abschluss.
Der Ausbildungsteil im Studium: Krankheitslehre, Basics der Psychotherapeutischen
Theorie und Praxis, Zusammenhänge der Verfahrenslandschaft methodenübergreifend,
ein halbjähriges Praktikum in psychiatrischen, psychosomatischen oder
psychotherapeutischen Einrichtungen .
Falls der abgelegte Masterabschluss diese über alle Masterabschlüsse
verbindlichen Vorraussetzungen zur Psychotherapie nicht belegt, bieten die
Institute Propädeutika an, die auf die Prüfung vorbereiten.
Nach einer schriftlichen staatlichen Prüfung wird die beschränkte Erlaubnis zu heilkundlichen Tätigkeiten unter Anleitung und Supervision erteilt. Diese finden im Rahmen normal bezahlter psychologischer beruflicher Tätigkeit auf der Basis der Masterabschlüsse statt.
Die schriftliche staatliche Prüfung ist gleichzeitig der Eingang in
die vertiefte Ausbildung und begründet die Vollmitgliedschaft in den
Kammern. Diese Ausbildung erfolgt an staatlich zugelassenen Ausbildungsinstituten
und erfolgt berufsbegleitend (3-5 Jahre). Sie endet mit der staatlich geprüften
Approbation. Die Institute können rein privat, als hochschulangeschlossene
oder in Form eines Weiterbildungsmaster betrieben sein. Die vertiefte Ausbildung
beinhaltet ein anerkanntes psychotherapeutisches Verfahren als Grundlage,
die Vermittlung eines Grundwissens in den anderen angewandten Verfahren,
Vermittlung weiterer Kompetenzen zur Arbeit in Institutionen, Prävention
und Reha usw. Bei einer umfassenderen Ausbildung während des Studiums
können Anteile daraus anerkannt werden, um Doppelungen zu vermeiden.
Die Dauer wäre nach diesem gestuften Modell postgradual maximal 6 Jahre
(incl. der Propädeutika), minimal 3 Jahre.
Eine solche Struktur bedürfte keiner Reform des PsychThG, sondern ist durch Rahmenbedingungen, Auslegungen und ihm nachfolgender und zusammenhängender Gesetze und Verordnungen leistbar.
Heinrich Bertram
Vorsitzender des VPP im BDP
19.3.2009