Nicht-Klagende können Originalbescheide zurückschicken
Dem Verband der Vertragspsychotherapeuten Südbaden e.V. (vvps) ist es gelungen, mit dem Vorstand der KV Baden-Württemberg eine Vereinbarung bezüglich der zunächst von der KV zurückgewiesenen Widersprüche zu den Honorarbescheiden 3/04 bis 1/05 zu erzielen. Dieses Übereinkommen ermöglicht „einen Rückzug aus der juristisch komplizierten Lage“, nachdem fast hundert Einzelklagen beim Sozialgericht Stuttgart eingegangen waren. Zum Inhalt der Vereinbarung sei mit freundlicher Genehmigung des vvps aus seinem Rundschreiben vom 14.11.06 zitiert: „Die Bescheidung der Widersprüche wird zwar offiziell nicht zurückgenommen, aber zurückgeschickte Originalbescheide werden in den vorherigen Stand des Ruhenlassens der Widersprüche zurückversetzt, die bereits eingereichten Klagen werden bei Gericht ruhen gelassen.“
30.11.2006