Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V. (DGPT) teilt mit: Mit Urteil vom 8.11.2006 hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (L 3 KA 199/03) als Berufungsinstanz entschieden, dass die KV Niedersachsen die einer ehemaligen Delegationspsychotherapeutin (DGPP-Mitglied Gabriele Poettgen-Havekost) 1994 bis 1998 erteilten Honorarbescheide antragsgemäß - trotz mittlerweile eingetretener Bestandskraft - zurücknehmen und nach einem Punktwert für die genehmigungspflichtigen Leistungen von 10 Pfennig neu berechnen muss.
Mit freundlicher Genehmigung der DGPT
27.11.2006