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G-BA entscheidet gegen Gesprächspsychotherapie

Gemeinsamer Bundesausschuss folgt Empfehlung des Unterausschusses Psychotherapie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. November 2006 beschlossen, dass die Gesprächspsychotherapie auch künftig nicht als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angewandt werden kann. Wirksamkeit und Nutzen der GPT für die Behandlung der wichtigsten psychischen Erkrankungen seien – mit Ausnahme der Depression – nicht wissenschaftlich belegt. Damit folgte der G-BA der Beschlussempfehlung des Unterausschusses Psychotherapie vom 25.9.2006.

Die drei Gesprächspsychotherapie-Fachverbände hatten im Vorfeld des Beschlusses den Vorsitzenden des G-BA gebeten, ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Beschlussentwurf zu geben oder die Bundeskammern der Ärzte und Psychotherapeuten gegenüber den GPT-Verbänden von der Vertraulichbehandlung der Anhörungsunterlagen zu entbinden. Der G-BA räumte jedoch lediglich ein, dass er die „Gemeinsame Stellungnahme“ der GPT-Verbände vom 06.10.06 zusammen mit den Stellungnahmen der Bundesärztekammer und der BPtK vor einer abschließenden Entscheidung berücksichtigen wolle.

Die GPT-Verbände sind der Auffassung, dass der ablehnende Beschluss-Entwurf durch sachwidrige Bewertung der Bewertungsunterlagen zustande gekommen ist.

23.11.2006

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