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ICD-10 und RLV

Wichtiges Thema: Diagnosenverschlüsselung

Seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes am 1.1.2004 ist die Verschlüsselung der Diagnosen nach der ICD-10 GM im SGB V gesetzlich vorgeschrieben.
Zusätzlich könnte eine zukünftige Honorierung nach morbiditätsorientierten Regelleistungsvolumina (RLV) in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein. Diese sind jetzt für 2008 geplant, sofern nicht doch noch feste Preise für Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vereinbart werden können (siehe Gespräch des VPP-Bundesvorstands mit Dr. Andreas Köhler, KBV).

Die Morbi-RLV machen umfassende und differenzierte Diagnosen notwendig und zwar möglicherweise schon jetzt, weil wir noch nicht wissen, auf welcher Grundlage die RLV berechnet werden werden.Man denke an die Individualbudgets (Ibs) in Berlin, die auf der Grundlage des Umsatzes von 2002 berechnet wurden, als noch keiner etwas von zukünftigen IBs ahnte! Die Diagnosen müssen abbilden, welche Krankheiten von unserer Fachgruppe tatsächlich behandelt werden.
Dabei ist es uns weiterhin wichtig, den Datenschutz der Patientinnen und Patienten zu beachten und sie nicht mit unsicheren Diagnosen zu stigmatisieren.
Deshalb sollten wir PsychotherapeutInnen uns jetzt intensiver mit dem Thema der Diagnosenverschlüsselung befassen. Dazu bietet die Deutsche Psychologen-Akademie (DPA) am 12.5.2006 ein Seminar in Berlin an: http://www.dpa-bdp.de/veranstaltungen__.html

Eva Schweitzer-Köhn
Stellvertretende Bundesvorsitzende des VPP im BDP

3.3.2006

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