Zur Reform der Ausbildung in Psychotherapie
Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Bedingungen der Ausbildung zum Psychotherapeuten
bedeuten eine hohe, für viele Teilnehmer an der Ausbildung kaum noch erträgliche
Belastung. Im Folgenden seien nur die zwei Kernpunkte aus einer langen Liste
von Missständen aufgeführt.
Dies ist einerseits die fehlende Stringenz in der Ausbildung: Sie ist bei den
Psychologischen Psychotherapeuten einfach auf das Diplom "draufgesetzt",
ohne zu berücksichtigen, welche Ausbildungsinhalte im Studium bereits vermittelt
worden sind und welche beruflichen Vorerfahrungen ein Psychotherapeut in Ausbildung
(PiA) bereits erworben hat. Viele der PiAs beginnen ihre Ausbildung zum Psychotherapeuten,
nachdem sie bereits einige Jahre als Diplom-Psychologen tätig waren und
sowohl über eine umfangreiche Ausbildung in klinischer Psychologie als
auch über entsprechende Berufserfahrungen verfügen. Dies alles wird
aber in der Ausbildung zum Psychotherapeuten nicht anerkannt. Unser Gesundheitssystem
basiert auf dem Facharztstandard1. Grundlage dafür ist – etwas
verkürzt ausgedrückt - nicht das subjektive Fachwissen des einzelnen
Arztes oder Psychotherapeuten, sondern der im Rahmen einer Aus- bzw. Weiterbildung
erworbene Nachweis darüber. Wenn ein PiA also bereits im Rahmen seines
Studiums oder während seiner Berufstätigkeit viel Fachwissen erworben
hat, dann muss er in seiner Ausbildung zum Psychotherapeuten vielfältige
Wiederholungen erdulden, die ihm wenig Nutzen bringen. Für die PiAs, die
es betrifft, ist dies nicht nur ärgerlich oder gar kränkend, sondern
es kostet ihr Geld, da sie für diese Wiederholungen in der Ausbildung auch
noch bezahlen müssen, und es kostet ihre Zeit, die sie in den Seminaren
verbringen müssen. Es fehlt bisher ein zusammen hängendes Kurrikulum
vom Beginn des Studiums in Psychologie bis zum Ende der Ausbildung als Psychotherapeut, ähnlich
wie es in der medizinischen Aus- und Weiterbildung definiert ist. Dies schafft
in der konkreten Praxis unhaltbare Zustände.
Ein weiterer sehr wesentlicher Kritikpunkt ist das "Psychiatriejahr". Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass Psychotherapeuten in Ausbildung mindestens ein Jahr in einer psychiatrischen Einrichtung tätig sein müssen. Nicht geregelt sind jedoch:
Dies hat inzwischen zu einem Wildwuchs geführt, in dem offenbar alles
möglich ist. Die besten Bedingungen haben sicherlich die Diplom-Psychologen,
die mit einem entsprechenden Arbeitsvertrag in einer psychiatrischen Klinik
angestellt sind. Sie können im Rahmen ihrer regulären Tätigkeit
in der Klinik das "Psychiatriejahr" absolvieren und dabei genau die
Erfahrungen sammeln, die sie für ihre Ausbildung benötigen. Dies wird
von einigen Prüfungsämtern anerkannt, wenn der Nachweis erbracht wird,
dass die Tätigkeit unter Anleitung erfolgt und dabei die geforderten Fälle
behandelt wurden.
In anderen Regionen gehen die Prüfungsämter davon aus, dass eine vergütete
Tätigkeit nicht den Anfordernissen der Ausbildung in Psychotherapie entspricht
und verweigern ihre Anerkennung. In diesen Fällen müssen Diplom-Psychologen
tatsächlich ihre Stelle kündigen, um als PiA in derselben Klinik unentgeltlich
die praktische Tätigkeit ausüben zu können. Das ist unfassbar.
Nach einer Untersuchung von Busche2 absolvieren etwa 57 % der PiAs
ihre praktische Tätigkeit ohne jede Vergütung und müssen unterhalb
des Existenzminimums leben. Auch das ist unfassbar.
PiAs, die ihre praktische Tätigkeit absolvieren wollen, bekommen von den Kliniken sehr unterschiedliche Angebote.
PiAs beugen sich diesen unhaltbaren Bedingungen, weil sonst ihre Ausbildung gefährdet wäre. Manche Bedingungen lassen sich zu Recht als Ausbeutung beschreiben. In keinem anderen Beruf ist der Nachwuchs solchen Repressalien ausgesetzt.
LösungsversucheTarifrechtliche Einsstufung der PiAs
Der BDP hat dieses Problem früh erkannt und nach Lösungen gesucht.
Aus einem eher gewerkschaftlichen Verständnis mit Blickrichtung auf das
Tarifrecht entwickelte sich die Forderung, Diplom-Psychologen während des
Psychiatriejahres nach ihrem Herkunftsberuf zu vergüten und sie dementsprechend
heute nach dem TVöD in die Anfangsstufe der Gehaltsgruppe 13 einzustufen
mit einem Gehalt von etwa 2800 €.
Diese Forderung ist in den oben beschriebenen Fällen bereits umgesetzt
wo die reguläre Tätigkeit eines Diplom-Psychologen als praktische
Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung anerkannt wird. Dieses Modell wäre
als Forderung prinzipiell zu unterstützen, wenn dabei auch die Konsequenzen
mit bedacht werden, die sich aus einer solchen Lösung ergeben. Diese Konsequenzen
sind z.B. folgende:
Forderung aus der Berufsordnung
Bei der jetzigen Diskussion um den Entwurf einer Musterberufsordnung wurde u.a.
vorgeschlagen, das Finanzierungsproblem der PiA während der praktischen
Tätigkeit mit aufzunehmen und in Anlehnung an die Berufsordnung der Ärzte
folgenden Punkt einzufügen: "Es ist berufsunwürdig, eine Kollegin
oder Kollegen aus ihrer oder seiner Behandlungstätigkeit oder als Mitbewerberin
oder Mitbewerber um eine berufliche Tätigkeit durch unlautere Handlungen
zu verdrängen. Es ist ebenso berufsunwürdig, in unlauterer Weise
eine Kollegin oder einen Kollegen ohne angemessene Vergütung oder unentgeltlich
zu beschäftigen oder eine solche Beschäftigung zu bewirken oder zu
dulden. Dies gilt auch für PiA."
Die Aufnahme eines solchen Punktes unter Einbeziehung der PiA wurde allgemein
nicht befürwortet. Die Konsequenz wäre gewesen, dass ein Psychotherapeut
in einer Klinik einen PiA nicht mehr hätte anleiten dürfen, wenn der
PiA für seine Tätigkeit nicht vergütet worden wäre. Unter
den gegebenen Verhältnissen wären damit über die Hälfte
aller PiA-Stellen in den Kliniken entfallen, wäre die Ausbildung zum Psychotherapeuten
zusammen gebrochen. Wir würden uns damit langfristig aus der psychotherapeutischen
Versorgung verabschieden. Dies erscheint nicht als ein sinnvoller Weg, das finanzielle
Problem des Psychiatriejahres zu lösen.
Die Chance nutzen: Ein Systemwechsel
Die Bemühungen des BDP, für die PiA bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen zu erreichen, haben bisher keine Früchte getragen. Bei genauer betrachtung zeigt sich, dass die Forderung nach einer tariflichen Eingruppierung der PiA bezogen auf das Psychatriejahr zu kurzsichtig formuliert ist. So sehr man es sich auch wünschen mag, eine Realisierung dieser Forderung ist aus heutiger Sicht eher unwahrscheinlich. So kann es nicht gehen. So wie es jetzt ist, kann es aber auch nicht bleiben.
Die Lösung kann nur darin bestehen, die gesamte Ausbildung zum Psychotherapeuten
auf den Prüfstand zu stellen und die vielfältigen Widersprüche
und Missstände aufzulö-sen. Dabei entsteht die Idee, das Psychiatriejahr
generell abzuschaffen und auf neue Weise in die Ausbildung zum Psychotherapeuten
zu integrieren. Möglich wäre dies mit einem generellen Wechsel des
Systems: Weg von einer Postgraduierten-Ausbildung hin zu einer universitären
Ausbildung in Psychotherapie. Die Änderung der Studienordnun-gen im Zusammenhang
einheitlicher Regelungen auf europäischer Ebene im Rahmen des Bologna-Prozesses
bietet dafür eine Chance.
Im Zuge dieser bis 2010 geplanten Umgestaltung des Studiums wird "der Diplom-Psychologe",
der alle Bereiche psychologischer Tätigkeit umfasst, langfristig zu einem
Auslaufmodell. Spezialisierung ist angesagt. Im vorgesehenen zweistufigen Studiensystem
mit einem Bachelor- und einem Master-Abschluss ist der Bachelor bereits berufsqualifizierend.
Vorstellbar wäre, einen universitären Studiengang mit Abschluss Master
Psychotherapie zu entwickeln, in dem die wesentlichen Inhalte der jetzigen theoretischen
Ausbildung in Psychotherapie integriert sind. Eingangsvoraussetzung für
diesen Studiengang sollte ein abgeschlossenes Studium der Psychologie mit Bachelor-
und Master-Titel sein. Der Master sollte im Vertiefungsfach Klinische Psychologie
erworben sein. Der VPP sieht die Verbindung einer hochwertigen theoretischen
Ausbildung mit dem praktischen Teil der Weiterbildung als sinnvolle und notwendige
Struktur an.
Dies wird ähnlich von der Ärzteschaft hinsichtlich der Ausbildung
der Ärzte gefordert. Der Erwerb eines universitären Titels in der
Weiterbildung stellt eine zusätzliche bereicherung dar.
Die gegenwärtige Ausbildung zum Psychotherapeuten schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die verbunden ist mit der Approbation als der Berechtigung, die Heilkunde auszuüben. Vorstellbar wäre, dass diese Staatsprüfung in zwei Abschnitten erfolgt. Dies könnte im einzelnen so aussehen:
Für längere Zeit (bis die Umsetzung des Bologna-Beschlusses abgeschlossen ist und bis die Universitäten die notwendigen Voraussetzungen geschaffen haben, um die Ausbildung in Psychotherapie anbieten zu können) werden beide, die herkömmliche, die es zu novellieren gilt, sowie die völlig andersgeartete oben skizzierte Weiterbildungsvariante parallel existieren.
Hans-Werner Stecker
Mitglied im Vorstand des VPP im BDP
7.12.2005